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Berufssschüler mit Lehrer betrachten Laptop

Zertifikats- und Diplomstudiengänge Sek II – Berufsbildung

Für Lehrpersonen in der beruflichen Grundbildung (Berufsfachschule und überbetriebliche Kurse) und Lehrpersonen an höheren Fachschulen schreibt der Bund Mindestqualifikationen vor. Bei einer Anstellung unter 50 Prozent wird ein Abschluss als nebenberufliche Lehrperson vorausgesetzt. Bei einer Lehrbeschäftigung über 50 Prozent muss ein Abschluss für hauptberufliche Berufsbildungsverantwortliche vorgewiesen werden. Abschlüsse für Berufsbildungsverantwortliche und Lehrpersonen im Nebenberuf werden bei den Studiengängen für Hauptberufliche zu 100 Prozent angerechnet.

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Schweizerische und kantonale Ausgleichsmassnahmen

Vom Amt für Berufsbildung des Kantons St.Gallen (ABB) erhielt die PHSG das Mandat, Abklärungen zu Nachqualifikationen und Gleichwertigkeiten von Berufsfachschul- und Berufsmaturitätslehrpersonen vorzunehmen und dem ABB Empfehlungen zu unterbreiten.

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Gesamtübersicht Berufs- und Erwachsenenbildung

Neben den SBFI-Abschlüssen für Berufsbildner/innen ÜK, Berufsschullehrpersonen und Lehrpersonen HF können an der PHSG auch diverse SVEB-Abschlüsse für Ausbilderinnen und Ausbilder in der Erwachsenenbildung und betrieblichen Weiterbildung erlangt werden.

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Infoletter Berufsbildung PHSG

Abonnieren Sie unseren Infoletter und bleiben Sie informiert über Aus- und Weiterbildung von Ausbildenden in der Berufsbildung, höheren Berufsbildung und Erwachsenenbildung sowie über Infoanlässe, Veranstaltungen und Forschungsresultate der PHSG. 
 

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Kontakt

Sekretariat Sek II – Berufsbildung
Pädagogische Hochschule St.Gallen
Hochschulgebäude Gossau

Seminarstrasse 7
9200 Gossau
Schweiz

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.30 Uhr

Downloads

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