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Lehrpersonen lächelnd in Gespräch miteinander

CURSOintensiv

Das Vollzeit-Angebot bietet als Herbstkurs die Möglichkeit, sich über eine längere Zeit innerhalb der gleichen Gruppe auf vielfältige Fragestellungen zu Selbstmanagement, Persönlichkeit (Teil A) und dem eigenen Unterricht (Teil B) einzulassen. Das Gesamtpaket bietet eine sorgfältige Vertiefung und Reflexion der Inhalte und ermöglicht einen selbstgestalteten Transfer in die eigene Unterrichtspraxis.

Ziele

Teil A: Selbstmanagement

Die Teilnehmenden

  • reflektieren ihre berufliche Situation aus der Distanz und ziehen daraus Schlüsse für den weiteren Verbleib im Lehrberuf
  • setzen sich mit Aspekten ihrer Persönlichkeit auseinander und nutzen Erkenntnisse zielgerichtet
  • erweitern ihre Fach- und Methodenkompetenzen
  • erhöhen die Berufszufriedenheit und verbessern ihr Selbstmanagement.
  • setzen sich mit den neusten pädagogischen und neurobiologischen Erkenntnissen
  • planen und realisieren ein eigenes Vorhaben innerhalb des Themenbereichs «Persönlichkeit – Selbstmanagement».
  • tauschen sich intensiv mit anderen Lehrpersonen (eigene und fremde Stufen) aus.

Teil B: Transfer

  • nutzen Lernerträge aus dem Teil «Selbstmanagement» und sichern den Transfer in die eigene Unterrichtstätigkeit mittels Planung und Umsetzung eines grösseren Projektvorhabens

Inhalt und Aufbau

Kursjahr, 1. Quartal

Vorbereitung
1 Nachmittag (Mittwoch)
3 Tage (Frühlingsferien)

Kursjahr, 3. und 4. Quartal

Kurszeit 

  • Teil A
    Persönlichkeit, Selbstmanagement
    6 Wochen
  • Teil B (optional)
    Transfer in den Unterricht
    4 Wochen

Kursjahr + 1

Nachbearbeitung

  • 2 Nachmittage Austausch und Vertiefung
  • Nachfolgetreffen
  • Refresher (nach Absprache)
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Vorbereitung

Die Vorbereitungsphase erstreckt sich über einen Zeitraum von einem halben Jahr und umfasst zwei Veranstaltungen.

Vorbereitungshalbtag

Neben dem ersten Kennenlernen werden am ersten Vorbereitungshalbtag berufsspezifische und persönliche Bedürfnisse geklärt. Die Auswahl von Wahlfächern und ein Ausblick auf die gemeinsamen Tage in einem Kurszentrum gehören ebenfalls zu diesem Teil der Vorbereitungsphase. 

Vorbereitungstage

Die Kursgruppe verbringt vier Tage in einem Kurszentrum mit gemeinsamer Unterbringung. Das gegenseitige Kennenlernen nimmt einen hohen Stellenwert ein. Da jeder Kurs individuell auf die Kursgruppe abgestimmt ist, werden Wünsche und Bedürfnisse der Teilnehmenden berücksichtigt, um den Kernbereich inhaltlich zu planen.

Neben thematischer Arbeit werden die Teilnehmenden mit Informationen in der persönlichen Planung unterstützt. Die Wahlfächer werden näher vorgestellt und aufgrund der Entscheidungen der Teilnehmenden wird der Wahlfachstundenplan erarbeitet.

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Selbstmanagement (Teil A)

Teil A dauert sechs Wochen. Die Inhalte werden zum Teil von den Teilnehmenden im Voraus mitbestimmt.

Inhalt

Im Vordergrund steht in Teil A die Zusammenarbeit innerhalb der Kursgruppe, wobei individuelle Lernprozesse mittels Inputs und angeleiteten Sequenzen, mittels Peer-Learning und individueller Arbeit auf der Ebene verschiedener Kanäle angeregt werden.

Das reiche Angebot an Möglichkeiten, Lerninhalten und –orten und die professionelle Begleitung durch unsere Kursleitungen schafft Abstand zum gewohnten Berufsalltag und ermöglicht Ihnen neue Ein- und Ansichten zu Ihrer beruflichen und persönlichen Situation.

Es werden unter anderem folgende Themen bearbeitet:

  • eigene Ressourcen erkennen und nutzen
  • Selbstmanagement mit dem «Zürcher Ressourcenmodell ZRM©»
  • Arbeit mit dem Komfortzonen-Modell
  • Erlauber und Antreiber
  • Überzeugungen und Einstellungen
  • inneres Team
  • Gesundheit
  • Lösungsorientierung
  • Kommunikation und Konflikte
  • reframen
  • systemisches Denken und Handeln
  • Erkenntnisse aus der Neurobiologie nutzen
     

Für den nachhaltigen Erfolg sind sowohl eine sorgfältige Planung als auch die Eingliederung in die Kursgruppe wichtig. Aus diesem Grund sind die Vorbereitungstage und der Nachbereitungshalbtag verpflichtender Bestandteil dieses Kursangebots.

Angerechnet werden insgesamt 35 Kurstage (Präsenz und angeleitetes selbstorganisiertes Lernen) = 210 Stunden und zusätzlich 40 Stunden für das selbstorganisierte Lernen.

Teilzeitlösungen sind nach Absprache möglich.

Transfer (Teil B)

Teil B dauert vier Wochen. Im Vordergrund steht die transferorientierte Verarbeitung der Inhalte aus Teil A, welche innerhalb eines eigenen Projektvorhabens nutzbar für den eigenen Unterricht gemacht werden.

Inhalt

Als Grundlage dient eine Situationsanalyse des eigenen Unterrichts und das Erarbeiten von Weiterentwicklungsperspektiven unter Einbezug der eigenen Lernbiografie und lerntheoretischer Ansätze.

Grundsätzlich wird in Teil B auf einen hohen Grad an Individualisierung gesetzt. Der eigene Arbeitsprozess wird mittels weniger Inputs, über Beratungssequenzen durch die Kursleitung und der anderen Teilnehmenden angereichert und unterstützt. Gemeinsam werden zudem Gruppen-Halbtage «für’s Gemüt» eingeplant.

Der Arbeitsprozess schliesst mit Präsentationen der Projektresultate ab. Der Ertrag wird auf Einladung gemeinsam mit den Vorgesetzten der Teilnehmenden diskutiert.

Angerechnet werden 20 Kurstage (Präsenz und angeleitetes selbstorganisiertes Lernen) = 120 Stunden plus zusätzlich 20 Stunden für das selbstorganisierte Lernen

Option CAS Selbstmanagement (in Vorbereitung)

Teilnehmende des Teils B haben optional die Gelegenheit, CURSOintensiv mittels Zertifikat abzuschliessen.

Inhalt

Das Projekt aus Teil B wird entsprechend eingebaut, jedoch gelten bei dieser Variante in Bezug auf den zu erbringenden Leistungsnachweis leicht veränderte Rahmenbedingungen. Der Leistungsnachweis ist bis spätestens März des Folgejahres in schriftlicher Form zu erbringen und wird von einer Fachperson der PHSG kriterienorientiert beurteilt.
Interessierte melden sich bitte bei der Kursleitung.

Option Coachingplus

Beratungselemente sind Bestandteil des Kursangebots, sowohl in Teil A als auch in Teil B.

Inhalt

Es besteht bei dieser Option die Gelegenheit, sich zu vergünstigten Konditionen ein zusätzliches Beratungspaket im Rahmen von 3h dazuzukaufen. Als Beratungspersonen stehen die Kursleitungen gerne zur Verfügung.

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Auf einen Blick - 2023

Daten

Vorbereitungshalbtag: 8. März 2023
Vorbereitungstage: 11. bis 13. April 2023
Teil A: 14. August bis 22. September 2023
Teil B: 25. September bis 6. Oktober 2023 und 23. Oktober bis 3. November 2023 (2 Wochen Herbstferien) 

Supervision 1: Mittwoch, 1. Mai 2024 (Nachmittag)
Supervision 2: Mittwoch, 11. September 2024 (Nachmittag)
Nachfolgetreffen: Mittwoch, 20. November 2024 (Nachmittag)

Anmeldeschluss:
31. Dezember 2022 

Kurszeiten:
08.30 bis 16.30 Uhr

Durchführungsorte
Die Kurstage finden in der Regel an der Pädagogischen Hochschule St.Gallen im Hochschulgebäude Stella Maris in Rorschach statt

Kosten
Teil A: CHF 6'600.00
Teil B: CHF 3'200.00
Option CAS: CHF 2'000.00
Option Coachingplus: CHF 500.00

Die Bestimmungen für die Übernahme von Kurskosten unterscheiden sich nach Kanton und Gemeinde. Es empfiehlt sich, die finanziellen Rahmenbedingungen frühzeitig beim Arbeitgeber abzuklären.                                                                   

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Auf einen Blick - 2024

Daten

Vorbereitungshalbtag: 6. März 2024
Vorbereitungstage: 8. bis 10. April 2024
Teil A: 12. August bis 20. September 2024
Teil B: 23. September bis 27. September 2024 und 14. Oktober bis 7. November 2024 (2 Wochen Herbstferien) 

Anmeldeschluss:
31. Dezember 2023 

Kurszeiten:
08.30 bis 16.30 Uhr

Durchführungsorte
Die Kurstage finden in der Regel an der Pädagogischen Hochschule St.Gallen im Hochschulgebäude Stella Maris in Rorschach statt

Kosten
Teil A: CHF 6'600.00
Teil B: CHF 3'200.00
Option CAS: CHF 2'000.00
Option Coachingplus: CHF 500.00

Die Bestimmungen für die Übernahme von Kurskosten unterscheiden sich nach Kanton und Gemeinde. Es empfiehlt sich, die finanziellen Rahmenbedingungen frühzeitig beim Arbeitgeber abzuklären.                                                                  

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Bestimmungen für die Übernahme von Kurskosten

Das Vorgehen für die Anmeldung ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Manchmal gibt es sogar innerhalb eines Kantons unterschiedliche Vorgehensweisen. All das, was öffentlich zugänglich ist, finden Sie hier zusammengestellt sein. Mit dieser Grundlage können dann die Absprachen vor Ort gemacht werden, die unbedingt notwendig sind und ziemlich viel Zeit beanspruchen können.

Geklärt werden müssen insbesondere

  • die Bedingungen für die Teilnahme: Anzahl Jahre Unterricht im Kanton? Anstellungsprozente? Alter? Berichterstattung im Anschluss an die Intensivweiterbildung?
  • das Bewilligungsprozedere: Wer bewilligt was? Wie muss ein Antrag gestellt werden?
  • die Finanzierung: Eigener Lohn? Lohn Stellvertretung? Kosten für die Langzeitweiterbildung 

Vieles ist im Netz zu finden. Die Gespräche vor Ort sind immer notwendig. Wir empfehlen auch ehemalige Kursbesucherinnen und -besucher zu finden, die den Prozess selber durchlebt haben und Vorlagen und Grundlagenwissen zur Verfügung stellen können.

St. Gallen

Von den Kurskosten (Teil A und B: CHF 9’800.00) übernimmt der Kanton aktuell 40%. Diese Regelung gilt seit August 2018. Die restlichen 60% müssen von der Lehrperson selber oder von der Schulgemeinde übernommen werden. Es ist lohnenswert, sich mit der Schulleitung Gedanken darüber zu machen, wie die Kosten mit der Schule geteilt werden können. Evtl. müssen dafür auch die Behörden sensibilisiert werden. Es gilt auch an die Budgetierungsprozesse und an die Zeiträume zu denken. Die Rechnung für die Kurskosten geht an die Teilnehmenden und erfolgt vor dem Kurs.

Die Stellvertretungskosten werden von der Gemeinde übernommen. Der eigene Lohn wird wie üblich ausgezahlt. Die Berechnungsgrundlage findet sich in den Richtlinien. Weiterführende Auskunft erteilt das Amt für Volksschule, Abteilung Weiterbildung Schule.

Appenzell Ausserrhoden

In AR wird die Intensivweiterbildung über bGS 412.21 – Verordnung über die Anstellung der Lehrenden an den Volksschulen (Anstellungsverordnung Volksschule) geregelt. Dort sind es der Artikel 30 und 31, welche die Rahmenbedingungen beschreiben.

Zudem finden sich im eHandbuch Volksschule «Ergänzende Richtlinien». Hier geht es um:

1. Dauer, Besoldung, Berechnung
2. Planung, Gesuchstellung
3. Bewilligung und Kostengutsprache
4. Abschluss der Intensivweiterbildung
5. Abrechnung

Appenzell Innerrhoden

Beim Kanton AI sind die Informationen bezüglich Intensivweiterbildung im Landesschulkommissionsbeschluss zum Schulgesetz (LSKB SchG) vom 18. Mai 2005 (Stand 1. Januar 2019) geregelt.

Glarus

Im Kanton Glarus sind die Richtlinien für einen Weiterbildungsurlaub im Reglement «Weiterbildung von Lehrpersonen» sowie
im Reglement «Beurlaubung von Lehrpersonen (Art. 4 und 6)» aufgeführt.

Graubünden

Der Kanton Graubünden regelt den Bildungsurlaub Im Schulgesetz Art. 64 und 84 sowie in der Schulverordnung Art. 58 und 69. Beschreibung, Links und Unterlagen finden sich auf der Homepage des Kantons Graubünden.

Schaffhausen

Im Kanton Schaffhausen findet man die notwendigen Angaben in der Verordnung über die Intensivweiterbildung der Lehrpersonen. Bewilligt wird ein Urlaub, wenn mindestens 10 Jahre Lehrtätigkeit im Kanton, ein Nachweis der freiwilligen Weiterbildung der letzten fünf Jahre und ein Platz in der Langzeitweiterbildung der PHSG oder einer gleichwertigen Institution gegeben ist.

Die Kurskosten werden vom Kanton getragen. Aktuell sind pro Jahr zwei Plätze vorgesehen.
Die Besoldungs- und Stellvertretungskosten werden vom Kanton und von den Gemeinden entsprechend der Kostenteilung gemäss Schulgesetz und -dekret getragen.

Thurgau

Bitte beachten: Es ist ein relativ langer Vorlauf notwendig und es muss im Thurgau sehr gut geklärt werden, an welche Ziele und Inhalte, aber auch an welche zeitlichen Vorgaben im Bildungssemester gedacht werden muss. Die Klärung der Finanzierung ist ebenfalls wichtig (siehe unten). Wichtige Bezugspersonen für die Bewilligung ist die Schulleitung vor Ort und die Schulaufsicht des AV. Oft lohnt es sich, die Schulberatung aufzusuchen.

Die Kurskosten werden von den Gemeinden unterschiedlich mitgetragen. Einige Gemeinden halten sich an die langjährige Praxis des Kantons, der bis vor kurzem die gesamten Kurskosten übernommen hat mit Ausnahme von 2000 Fr. , welche von der Lehrperson getragen wurden. Dass der Kanton die Kosten nicht mehr trägt hat mit neuen Vereinbarungen zwischen Kanton und Gemeinden zu tun. Es lohnt sich, mit der Schulleitung zu klären, wie eine Kostenbeteiligung der Schulgemeinde geregelt werden kann. Es gibt Schulbehörden, welche sich der Problematik nicht bewusst sind und die gut informiert werden müssen, da sie schlussendlich eine Kostenübernahme bewilligen müssen.

Die Rechnung für die Kurskosten geht an die Teilnehmenden und erfolgt vor dem jeweiligen Kurs.
Stellvertretungskosten und eigener Lohn werden von der Schulgemeinde bezahlt.

Fürstentum Liechtenstein

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Ich fühle mich gestärkt und motiviert, meine kommenden Berufsjahre mit Freude, Elan und Gelassenheit zu meistern. Die Intensivweiterbildung wird in meiner Erinnerung als eine der schönsten, aber auch intensivsten Zeit in meinem Leben verankert bleiben. 

Baptist Malin, Primarlehrer, Balzers FL
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Leitung Persönlichkeit & Selbstmanagement
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