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vier Lehrpersonen im Gespräch

Intensivweiterbildungen

Eine Intensivweiterbildung bietet Ihnen die Möglichkeit, Abstand vom Berufsalltag zu gewinnen. Sie nutzen die Zeit des Bildungssemesters, um sich mit persönlichkeitsbildenden und berufsbezogenen Themen auseinanderzusetzen. Die PHSG bietet 3 verschiedene Formen der Intensivweiterbildung an. ​

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IBIS – Individuelles Bildungssemester 

IBIS ist ein Intensivweiterbildungs-Angebot der Pädagogischen Hochschule Thurgau (PHTG). Einzelne Infoveranstaltungen führen wir gemeinsam durch und stellen Ihnen die Angebote der PHSG und PHTG vor.

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Allgemeine Informationen zum Bildungssemester bzw. Weiterbildungsurlaub

Ein Weiterbildungsurlaub unterbricht den Arbeitsalltag und gibt Gelegenheit, sich mit persönlichen und fachlichen Themen auseinanderzusetzen. Er zeigt ausserdem positive Effekte auf die psychische Gesundheit. 
Lehrpersonen der Kantone St.Gallen und Thurgau mit absolviertem Bildungssemester schätzen ihre psychische Gesundheit deutlich höher ein als solche ohne Bildungssemester, fühlen sich weniger erschöpft und emotional belastet. 

Die Rahmenbedingungen für die Gewährung eines Bildungsurlaubs für Lehrpersonen unterscheiden sich kantonal. Hier finden Sie die wichtigsten Bestimmungen für die Ostschweiz:

St.Gallen: Intensivweiterbildung / Fortbildungssemester

Eine Intensivweiterbildung für Lehrpersonen der Volksschule kann nach 15 bzw. 25 Berufsjahren beim jeweiligen Schulträger beantragt werden. Die Lohnauszahlung während der Intensivweiterbildung basiert auf dem durchschnittlichen Beschäftigungsgrad in den vorangegangenen fünf Arbeitsjahren. Die Kurskosten werden von der Lehrperson selbst oder von der Schulgemeinde übernommen. Mit der Schulleitung ist zu klären, wie die Teilnahmegebühr mit der Schule geteilt werden kann. Hierfür gilt es auch, an Budgetierungsprozesse und entsprechende Fristen zu denken. Hauptlehrpersonen an Mittelschulen können nach mind. 15 Dienstjahren (davon mind. 5 Jahre im Kanton St.Gallen) ein Fortbildungssemester beim Amt für Mittelschulen beantragen. Die Planung sollte spätestens 1.5 Jahre vor dem gewünschten Antritt mit der Schulleitung erfolgen. Lehrpersonen an Berufsfachschulen sind nach wenigstens zehnjähriger Anstellung an einem BWZ im Kanton St.Gallen antragsberechtigt und tragen die Kosten in der Regel selbst.

Appenzell Ausserrhoden: Intensivweiterbildung

Lehrpersonen haben unabhängig vom Beschäftigungsgrad Anspruch auf eine einmalige bezahlte Intensivweiterbildung von drei Monaten, wenn sie während mindestens fünfzehn Jahren in einer öffentlichen Volksschule im Kanton tätig gewesen sind und davon die letzten fünf Jahre beim gleichen Schulträger angestellt waren. Die Bewilligung erteilt die Schulleitung. Während der Intensivweiterbildung wird der volle Lohn weitergezahlt, an der Teilnahmegebühr kann sich der Schulträger beteiligen. 

Appenzell Innerrhoden: Langzeitweiterbildung

Die Langzeitweiterbildung kann nach 10 Berufsjahren bei einem Pensum von mind. 50% (davon mindestens fünf Jahre Lehrtätigkeit im Kanton) beantragt werden. Gesuche sind spätestens 6 Monate im Voraus beim Volksschulamt einzureichen. Eine Freistellung für die Langzeitweiterbildung kann für maximal 15 Wochen bewilligt werden. Die Lohnauszahlung während der Langzeitweiterbildung basiert auf dem durchschnittlichen Beschäftigungsgrad in den vorangegangenen fünf Arbeitsjahren. Die Teilnahmegebühr wird von der Schulgemeinde übernommen. 

Glarus: Weiterbildungsurlaub

Ein Weiterbildungsurlaub kann nach mind. 12 bzw. 24 Jahren Berufstätigkeit, davon mindestens 6 im Kanton, angetreten werden. Bewilligungen über eine Freistellung bei Lohnfortzahlung von maximal 15 Wochen erteilt die Schulbehörde. Gesuche sind spätestens 6 Monate vor Beginn des Weiterbildungsurlaubs einzureichen. Die Teilnahmegebühr wird von der Schulbehörde übernommen. 

Graubünden: Weiterbildungsurlaub

Lehrpersonen mit mindestens 10 Berufsjahren und festgelegtem Mindestpensum kann ein Weiterbildungsurlaub von max. 3 Monaten gewährt werden. Gesuche sind an die Schulträgerschaft zu richten. Auf Antrag übernimmt der Kanton einmalig die Teilnahmegebühren. 

Schaffhausen: Intensivweiterbildung

Die Intensivweiterbildung kann nach mindestens 10 Jahren Lehrtätigkeit im Kanton angetreten werden. Gesuche sind spätestens sechs Monate vor Beginn der Intensivweiterbildung über die Schulbehörde bzw. Schulleitung an das Erziehungsdepartement einzureichen. Die Teilnahmegebühr und entstehende Spesen werden vom Kanton getragen. Aktuell sind pro Jahr zwei Plätze vorgesehen.

Thurgau: Bildungssemester

Das Bildungssemester kann nach 10 Jahren Berufstätigkeit bei einem Pensum von mindestens 50% beantragt werden. Es ist mit einem Vorlauf von 2 Jahren bei der Schulbehörde anzumelden, und eine Grobplanung 6 Monate vor Beginn einzureichen. Die Bewilligung erfolgt über die Schulleitung vor Ort und die Schulaufsicht. Bei der Setzung persönlicher Ziele zur Weiterentwicklung während des Bildungssemesters unterstützt die Schulberatung.

Die Besoldung während des Bildungssemesters richtet sich nach dem durchschnittlichen Beschäftigungsgrad während der letzten zehn geleitsteten Kalenderjahre vor dem Bildungssemester Die Teilnahmegebühr geht zu Lasten der Lehrperson, die Gemeinden beteiligen sich in unterschiedlichem Umfang. 

Fürstentum Liechtenstein

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