Kantonale Validierung
Kantonale Gleichwertigkeit für Berufsfachschullehrpersonen der Grundbildung, der erweiterten Grundbildung und der Berufsmaturität
Kantonale Gleichwertigkeit für Berufsfachschullehrpersonen der Grundbildung, der erweiterten Grundbildung und der Berufsmaturität
Gemäss Vorgaben des Bundes wird für eine Unterrichtstätigkeit an einer kantonalen oder privaten Berufsfachschule eine der Schulstufe entsprechende Ausbildung vorausgesetzt. Lehrpersonen, welche diese Ausbildungen nicht vorweisen können, haben begrenzte Einsatzmöglichkeiten und Nachteile bei den Anstellungsmodalitäten.
Es besteht die Möglichkeit, die gewünschte Lehrbefähigung ohne entsprechendes Lehrdiplom zu erlangen:
Ein entsprechendes Gesuch wird über die Schulleitung der Berufsfachschule beim ABB eingereicht. Alle Informationen zum Verfahren sowie die nötigen Formulare finden Sie auf der Website des Amtes für Berufsbildung St.Gallen ABB.
Die nötige berufspädagogische Bildung zum Erlangen der Gleichwertigkeit kann an der PHSG absolviert werden.