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Kinder, welche Unihockey spielen

Neuer Diplomstudiengang: Lehrbefähigung Sport in der beruflichen Grundbildung

Die Pädagogische Hochschule St.Gallen (PHSG) bietet von August 2022 – Juli 2024 erstmalig einen berufsbegleitenden Diplomstudiengang Lehrbefähigung Sport in der beruflichen Grundbildung an. 

Mit dem Diplomstudiengang Sport werden die Teilnehmenden in der beruflichen Grundbildung im Bereich des Sportunterrichtes an Berufsfachschulen zur Professionalität begleitet und schliessen mit dem eidg. anerkannten Lehrdiplom für Sport in der beruflichen Grundbildung ab. 
Der Diplomstudiengang baut auf dem Rahmenlehrplan für Berufsbildungsverantwortliche des Staatsekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) auf. Die Studiendauer beträgt zwei Jahre mit zwei Tagen Präsenz (Unterricht, Praktika) pro Woche, das Studienjahr richtet sich nach dem Schuljahr der Berufsfachschulen der Stadt St.Gallen. 

Studieninhalte

Die Studierenden erwerben die nötige Professionalität im Bereich des Sportunterrichts an Berufsfachschulen. Sie machen sich vertraut mit dem Auftrag der Berufsfachschulen, dem Konzept der schweizerischen Berufsbildung und ihrem Auftrag als Sportlehrperson. Um den Sportunterricht im Sinne des Rahmenlehrplans zu planen, durchzuführen und auszuwerten und ihren Schullehrplan weiterzuentwickeln, eigenen sie sich die erforderlichen Kompetenzen an. Der Lehrgang umfasst 1800 Lernstunden (60 ECTS). 

Zulassung und Anmeldung

Für die Zulassung sind sechs Monate betriebliche Erfahrung gemäss Art. 46 Abs. 1c der Berufsbildungsverordnung (BBV) und ein entsprechender Hochschulabschluss (Sport) erforderlich. Angehende Lehrpersonen für den Sportunterricht, welche über eine Lehrbefähigung für die obligatorische Schule resp. über eine entsprechende gymnasiale Lehrbefähigung verfügen, haben nur noch 300 Lernstunden zu absolvieren (BBV Art. 46 Abs. 3 Bst. a und b). Für die Dispensation sind die Bildungsinstitutionen zuständig. Schwerpunkt in den 300 Lernstunden sind die spezifischen berufspädagogischen Inhalte und Standards. Angehende Lehrpersonen für den Sportunterricht mit einer Lehrbefähigung für die obligatorische Schule haben zudem eine fachliche Zusatzausbildung in Sport gemäss dem entsprechenden Lehrplan zu absolvieren.