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Podiumsdiskussion

Lebhafte Diskussion über religiöse Symbole im Schulzimmer

Bei «Focus PHSG – Bildung im Dialog» sprachen Fachleute aus Politik, Bildung und Wissenschaft über das Für und Wider eines Verbots religiöser Symbole für Lehrpersonen.

Darf eine Lehrperson im Unterricht ein Kreuz, ein Kopftuch, eine Kippa oder ein anderes religiöses Symbol tragen? Dieser Frage widmete sich am Donnerstag, 21. Mai, die Veranstaltungsreihe «Focus PHSG – Bildung im Dialog». Die Veranstaltungsreihe der Pädagogischen Hochschule St.Gallen behandelt aus der Perspektive von Wissenschaft und Schule aktuelle bildungspolitische Themen. Durch die am Montag bekanntgewordene Unterstützung der St.Galler Kantonsregierung für die Motion «Klärung der Zulässigkeit religiöser Signale durch Kleidung und Accessoires bei Lehrpersonen an öffentlichen Schulen» hatte das Thema zusätzlich an Aktualität gewonnen und lockte zahlreiche Zuhöhrer:innen in die Aula des Hochschulgebäudes Hadwig in St.Gallen.

Viele, sich verändernde Bedeutungen
Zu Beginn vermittelte Dr. Rolf Bossart, Leiter des Instituts Gesellschaftswissenschaftliche Bildung der PHSG, Grundlagen zu den Bedeutungen und zum Bedeutungswandel von Symbolen sowie einen Abriss der Geschichte von Verboten und Zulassungen religiöser Symbole in Schulen. «Ich glaube, dass wir in einer Zeit leben, in der Symbole und symbolische Handlungen an Bedeutung gewinnen», sagte Bossart. Symbole seien «Bedeutungsmaschinen»: Sie ermöglichen Abstraktion und Vereinfachung und dienen unter anderem dazu, Zugehörigkeit auszudrücken.

Welche und wie viele Bedeutungen ein Symbol auf sich vereint, ist dabei dem Zeitgeist unterworfen, wie Rolf Bossart an den Beispielen des Regenbogens und des Kreuzes in der Populärkultur aufzeigte. Bezogen auf das islamische Kopftuch herrsche derzeit in der Schweiz ein «Bedeutungswirrwarr»: «Die einen sehen darin einen Ausdruck konsequenter Spiritualität, die anderen der Islamisierung, die einen verknüpfen es mit einem patriarchalen Frauenbild, die anderen sehen es als modisches Accessoire.»

Kantonale Regelung oder Einzelfallbetrachtung?
Es folgte eine Podiumsdiskussion mit Vertreter:innen aus Politik, Schule und Wissenschaft: Mathias Gabathuler, Stadtrat und Direktor Bildung und Freizeit der Stadt St.Gallen, Dr. Ann-Katrin Gässlein, Theologin und Islamwissenschaftlerin an der Universität Luzern, Thomas Minder, Präsident des Verbands Schulleiterinnen und Schulleiter Schweiz, und Kantonsrat Sascha Schmid als Erstunterzeichner der eingangs erwähnten Motion. Moderiert wurde die Diskussion von Rafaela Estermann, Lehrbeauftragte für das Fach «Ethik, Religionen, Gemeinschaft» an der PHSG.

In der Eingangsrunde stellten Thomas Minder und Mathias Gabathuler klar, dass das Tragen religiöser Symbole durch Lehrpersonen in ihrem Alltag eine marginale Rolle spielt: «Solange wir keine Probleme haben, müssen wir aus den Lösungen von heute keine Probleme von morgen machen», befand Mathias Gabathuler. Die Kantonsregierung teile die Ansicht der Motionäre, dass eine einheitliche Regelung auf Kantonsebene nötig sei, entgegnete Sascha Schmid: «Wir sind der Meinung, dass hier ein klares Regelwerk her muss, weil es im Einzelfall eine schwierige Entscheidung ist.»

Individuelle Gründe ausser Acht gelassen
Ein Verbot folge der Logik, dass religiöse Symbole – im Mittelpunkt der Diskussion stand das islamische Kopftuch – einen schädlichen Einfluss darstelle, was eine Fremdzuschreibung sei, sagte Ann-Kathrin Gässlein. Die individuellen Gründe, ein Kopftuch zu tragen, würden völlig ausser Acht gelassen. Die persönliche religiöse Verpflichtung sei der wichtigste Grund, weshalb sich Frauen entscheiden, ein Kopftuch zu tragen. «Wir reden hier über Frauen, die das Schweizer Schulsystem durchlaufen, die Matura gemacht und studiert haben und sich für den Lehrberuf interessieren.» Für diese Frauen würde faktisch ein Berufsverbot ausgesprochen. Dem hielt Sascha Schmid entgegen, dass es jeder Lehrerin freistehe, ein Kopftuch zu tragen – sofern sie es während dem Unterricht ablege. «Als Lehrperson darf ich meine Überzeugungen im Unterricht nicht in den Vordergrund stellen», begründete Thomas Minder seine Unterstützung für ein Verbot religiöser Symbole für Lehrpersonen und erklärte, dass er lange mit sich gerungen habe, um zu dieser Haltung zu kommen.

Unterschiedliche Neutralitätsverständnisse
Im Verlauf der Diskussion wurde auch deutlich, wie unterschiedlich religiöse Neutralität, zu der der Staat verpflichtet ist, im schulischen Kontext verstanden werden kann. Während Sascha Schmid die Position vertrat, dass bereits die Sichtbarkeit religiöser Symbole dieser Pflicht zuwiderlaufe, plädierte Ann-Katrin Gässlein für ein Verständnis von Neutralität, das sich über professionelles pädagogisches Handeln und den Umgang mit Vielfalt definiert. Diskutiert wurden dabei auch Fragen der Gleichbehandlung, der Transparenz der eigenen Position sowie unterschiedliche Verständnisse von Unparteilichkeit und Allparteilichkeit.

Im Anschluss wurde das Gespräch für Fragen und Diskussionsbeiträge aus dem Publikum geöffnet. Die Gelegenheit wurde rege genutzt und das Thema auch beim abschliessenden Apéro weiter vertieft.