Institutionelle Akkreditierung der PHSG ohne Auflagen erneuert
Der Schweizerische Akkreditierungsrat hat die institutionelle Akkreditierung der Pädagogischen Hochschule St.Gallen für weitere acht Jahre ohne Auflagen erneuert.
Gemäss Hochschulföderungs- und -koordinationsgesetz sind Schweizer Hochschulen dazu verpflichtet, ihr Qualitätsmanagementsystem regelmässig überprüfen zu lassen. Dies gewährleistet die Qualität von Ausbildung, Weiterbildung, Forschung und Dienstleistungen und ist Voraussetzung dafür, dass sich eine Institution als Hochschule bezeichnen darf. Der Schweizerische Akkreditierungsrat hat am 18. September 2026 die institutionelle Akkreditierung der Pädagogischen Hochschule St.Gallen nun für weitere acht Jahre erneuert. Dabei wurde der PHSG ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt und die institutionelle Akkreditierung ohne Auflagen erteilt.
Der Reakkreditierung ging ein umfangreicher Prozess voraus, den die PHSG im Jahr 2024 angestossen hat und in dessen Verlauf auch Mitarbeitende und Studierende einbezogen wurden. In Zuge dessen wurde ein umfassender Selbstbeurteilungsbericht und ein Entwicklungsplan der PHSG zuhanden der Gutachtenden und der Schweizerischen Agentur für Akkreditierung und Qualitätsmanagement verfasst, aufgrund deren Gutachten der Schweizerische Akkreditierungsrat nun seinen Akkreditierungsentscheid gefällt hat. Erstmals als Hochschule institutionell akkreditiert wurde die PHSG im Jahr 2019.