Schulträger/Schulleitung
Die Berufseinführung PHSG steht sowohl den Schulträgern und Schulleitungen als auch den Berufseinsteigenden bei Fragen und Anliegen ab Anstellungsbeginn zur Verfügung.
Die Berufseinführung PHSG steht sowohl den Schulträgern und Schulleitungen als auch den Berufseinsteigenden bei Fragen und Anliegen ab Anstellungsbeginn zur Verfügung.
Die Schulleitung verantwortet die Berufseinführung und regelt die Begleitung vor Ort. Anfangs Schuljahr werden die Schulleitungen von der Berufseinführung PHSG zur Anmeldung der Berufseinsteigenden aufgefordert.
Obwohl die PHSG hinsichtlich der Begleitung der Lehrpersonen in der Phase des Berufseinstiegs an den Schulen keine Verantwortung trägt, da diese gänzlich bei den Schulleitungen liegt, wird die finanzielle Abwicklung der Entschädigungen dieser Begleitaufgaben über die PHSG abgewickelt. Konkret wird dem Schulträger pro berufseinsteigende Lehrperson mit abgeschlossener Ausbildung eine einmalige Gutschrift von CHF 1200 ausbezahlt. Der Schulträger entscheidet vor Ort über den konkreten Einsatz der Gutschrift.
Nach erfolgter Anmeldung der berufseinsteigenden Lehrperson kann der Schulträger der PHSG eine Rechnung für «die Begleitung der berufseinsteigenden Lehrperson vor Ort» an untenstehende Adresse oder per E-Mail an berufseinfuehrung@phsg.ch zukommen lassen.
Die berufseinsteigende Lehrperson wird im ersten Anstellungsjahr gemäss III. Nachtrag zum Reglement über den Berufsauftrag der Volksschul-Lehrpersonen entlastet.
Der Link zur Anmeldung der berufseinsteigenden Lehrpersonen für das Schuljahr 2026/27 ist ab Sommer 2026 hier verfügbar.
Begleitung von Berufseinsteigenden im Schulhaus: Beratung, Gesprächsführung, Rollenklärung und Kommunikation.
Pädagogische Hochschule St.Gallen
Hochschulgebäude Stella Maris
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Schweiz
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