Veranstaltungen der Ausbildungsstätten für Hörer/innen
Gasthörerinnen und Gasthörer
Personen, die an einer Teilnahme an einzelnen (Lehr-) Veranstaltungen interessiert sind, können sich ohne Immatrikulation für ein Semester als Gasthörerinnen und Gasthörer einschreiben. Dabei gelten folgende Bedingungen:
Als Gasthörerinnen und Gasthörer sind Personen nach Vollendung des 17. Lebensjahres zugelassen. Sie schreiben sich bis spätestens einen Monat vor Beginn des Semesters in die gewünschten Module ein (einmalige Anmeldegebühr CHF 100.-)
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Einschreibung.
Die Gasthörerinnen und Gasthörer sind verpflichtet, regelmässig an den Veranstaltungen teilzunehmen und aktiv mitzuarbeiten.
Die Semestergebühren betragen (Fr. 100.–) pro Semesterwochenstunde und im Falle einer Blockwoche CHF 200.-.
Auf Wunsch wird eine Bestätigung für den Besuch ausgestellt. Zwischen- und Diplomprüfungen können nicht abgelegt werden. Modulnachweise können auf Wunsch und gegen eine zusätzliche Gebühr von (Fr. 100.–) abgelegt werden.
Erbrachte Leistungen werden bei der Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen sowie bei einem späteren Diplom- oder Nachdiplomstudium nicht als Vorbildung anerkannt und führen nicht zu einer Lehrbefähigung.