Studienorganisation
Stipendien
Für Stipendien ist der Wohnkanton zuständig. Der «stipendieneinreichende Wohnsitz» wird wie folgt bestimmt:
Für die Erstausbildung:
Wohnsitzkanton der Eltern
bei Schweizer/innen, deren Eltern im Ausland wohnen und deren Ausbildung in derSchweiz erfolgt, der Kanton, in dem sich der Heimatort befindet
Wohnsitzkanton der Eltern
Im Kanton St.Gallen werden für die Erstausbildung Stipendien gewährt. Dazu gehört auch das erste Fachhochschulstudium. Zweit- und Weiterbildungen werden mit Darlehen statt Stipendien unterstützt. Für eine Zweitausbildung bzw. nach Abschluss einer ersten Berufsbildung ist der Kanton zuständig, in dem die Person zuletzt ohne gleichzeitige Ausbildung bei voller Erwerbstätigkeit mindestens zwei Jahre Wohnsitz hatte. Falls diese Bedingungen nicht erfüllt sind, gelten die Angaben zur Erstausbildung.
Auskunft erteilt die Stipendienabteilung des Erziehungsdepartementes:
Erziehungsdepartement des Kantons St.Gallen, Amt für Bildungsfinanzen
Davidstrasse 31
9001 St.Gallen
Tel. +41 (0)71 229 32 37
Anmeldeformulare können direkt von der Website des Kantons St.Gallen heruntergeladen und ausgedruckt werden und innerhalb eines Monats nach Semesterbeginn an die obgenannte Adresse eingereicht werden. Zu spät eingereichte Gesuche werden für die nächste Bemessungsperiode entgegengenommen.