Studienorganisation

Stipendien

Für Stipendien ist der Wohnkanton zuständig. Der «stipendieneinreichende Wohnsitz» wird wie folgt bestimmt:

Für die Erstausbildung:

  • Wohnsitzkanton der Eltern
  • bei Schweizer/innen, deren Eltern im Ausland wohnen und deren Ausbildung in derSchweiz erfolgt, der Kanton, in dem sich der Heimatort befindet

Wohnsitzkanton der Eltern

    Im Kanton St.Gallen werden für die Erstausbildung Stipendien gewährt. Dazu gehört auch das erste Fachhochschulstudium. Zweit- und Weiterbildungen werden mit Darlehen statt Stipendien unterstützt.

    Für eine Zweitausbildung bzw. nach Abschluss einer ersten Berufsbildung ist der Kanton zuständig, in dem die Person zuletzt ohne gleichzeitige Ausbildung bei voller Erwerbstätigkeit mindestens zwei Jahre Wohnsitz hatte. Falls diese Bedingungen nicht erfüllt sind, gelten die Angaben zur Erstausbildung.

    Auskunft erteilt die Stipendienabteilung des Erziehungsdepartementes:

    Erziehungsdepartement des Kantons St.Gallen, Amt für Bildungsfinanzen
    Davidstrasse 31
    9001 St.Gallen
    Tel. +41 (0)71 229 32 37

    Anmeldeformulare können direkt von der Website des Kantons St.Gallen heruntergeladen und ausgedruckt werden und innerhalb eines Monats nach Semesterbeginn an die obgenannte Adresse eingereicht werden. Zu spät eingereichte Gesuche werden für die nächste Bemessungsperiode entgegengenommen.