Studienorganisation

Semester / Zwischensemester

   
 StudiensemesterHerbstsemester: Woche 38 bis Woche 51
Frühjahrssemester: Woche 8 bis Woche 21 
 Zwischensemester- Teile der berufspraktischen Ausbildung
- selbstverantwortete Studienteile
- Prüfungen
- Fremdsprach-Assistenzpraktikum
- Teile der Spezialisierungsstudien
 
 Jahresübersicht 2011/12Jahresplan, pdf, 31 KB 

Modularisierung der Ausbildung

Die Ausbildung ist in 124 Ausbildungsbausteine - sogenannte Module - unterteilt. Die Modularisierung ermöglicht eine individuelle und flexible Gestaltung des Studienweges sowie die Berücksichtigung von Vorbildungen.
 
Ein Modul entspricht 2 Lektionen während eines Semesters oder einer Blockwoche. Die einzelnen Module sind zum Teil miteinander verbunden ("Modulreihen"), damit grössere Ausbildungsblöcke oder in sich zusammenhängende Einheiten entstehen. Inklusiv Selbststudium ist pro Modul mit einer Arbeitszeit von 30 – 50 Stunden zu rechnen. Diese ist abhängig vom Arbeitsaufwand und vom Anforderungsgrad, welche mit der Anzahl der zugeteilten ECTS-Punkte korrespondieren.
 
Jedes Modul bzw. jede Modulverbindung wird mit einem Modulnachweis abgeschlossen. Die jeweiligen Leistungsnachweise sind unterschiedlich, abhängig von den Zielsetzungen und den angestrebten Handlungskompetenzen.

 

Stipendien

Für Stipendien ist der Wohnkanton zuständig. Der «stipendieneinreichende Wohnsitz» wird wie folgt bestimmt:

Für die Erstausbildung:

  • Wohnsitzkanton der Eltern
  • bei Schweizer/innen, deren Eltern im Ausland wohnen und deren Ausbildung in derSchweiz erfolgt, der Kanton, in dem sich der Heimatort befindet

Wohnsitzkanton der Eltern

    Im Kanton St.Gallen werden für die Erstausbildung Stipendien gewährt. Dazu gehört auch das erste Fachhochschulstudium. Zweit- und Weiterbildungen werden mit Darlehen statt Stipendien unterstützt.

    Für eine Zweitausbildung bzw. nach Abschluss einer ersten Berufsbildung ist der Kanton zuständig, in dem die Person zuletzt ohne gleichzeitige Ausbildung bei voller Erwerbstätigkeit mindestens zwei Jahre Wohnsitz hatte. Falls diese Bedingungen nicht erfüllt sind, gelten die Angaben zur Erstausbildung.

    Auskunft erteilt die Stipendienabteilung des Erziehungsdepartementes:

    Erziehungsdepartement des Kantons St.Gallen, Amt für Bildungsfinanzen
    Davidstrasse 31
    9001 St.Gallen
    Tel. +41 (0)71 229 32 37

    Anmeldeformulare können direkt von der Website des Kantons St.Gallen heruntergeladen und ausgedruckt werden und innerhalb eines Monats nach Semesterbeginn an die obgenannte Adresse eingereicht werden. Zu spät eingereichte Gesuche werden für die nächste Bemessungsperiode entgegengenommen.