Fremdsprachen
Grundsatz
Alle Studierenden im Studiengang Kindergarten und Primarschule an der PHSG müssen im Fremdsprachenbereich minimale Voraussetzungen als Zulassung zur PH erfüllen. Während der Ausbildung sind die Absolvent/innen des Diplomtyps B verpflichtet, die Lehrbefähigung zum Erteilen von mindestens einer Fremdsprache (Englisch / Französisch) zu erlangen; sie haben die Möglichkeit beide Lehrbefähigungen zu erreichen. Die Studierenden des Diplomtyps A können, müssen aber keine Lehrberechtigung für Fremdsprachen erlangen.
Eintrittsbedingungen
Maturaabgänger/innen: grundsätzlich keine Auflagen bei der Zulassung. Die Absolventinnen und Absolventen von Maturitätsschulen sind selbständig dafür verantwortlich, dass ihre Sprachkompetenzen bei Studienbeginn, spätestens aber bis Ende des dritten Semesters ein angemessenes Niveau erreichen. Es wird kein entsprechendes Sprachzertifikat vorausgesetzt.
DMS/FMS-Absolvent/innen: Bis Studienbeginn, muss in mindestens einer der beiden Fremdsprachen Englisch oder Französisch das Sprachniveau B2 nachweisbar erreicht sein1. Generell lohnt es sich, Sprachzertifikate vor Beginn des Studiums zu absolvieren. Der Nachweis von C1-Niveau im Englisch wird anerkannt, das Studium entsprechend entlastet.
Fremdsprachaufenthalt empfehlenswert
Es ist vorteilhaft, wenn Fremdsprachenlehrpersonen auch einmal in einer Gegend gelebt haben, in der die von ihnen unterrichtete Sprache gesprochen wird. Aus diesem Grund ist es zu begrüssen, wenn die Studierenden aus eigener Initiative Fremdsprachaufenthalte absolvieren.
Assistenzpraktikum obligatorisch
Zwischen dem 4. und 5. Studiensemester muss ein 3-wöchiges Assistenzpraktikum in einer Volksschule im englischen oder französischen Sprachraum absolviert werden. Dieses Assistenzpraktikum wird durch die PHSG organisiert.
Nachträgliches Ausstellen der Unterrichtsberechtigung Englisch
Die PHSG erteilt auf Antrag bis maximal 4 Jahre nach Abschluss der Ausbildung (PHR, PHSG) die Unterrichtsberechtigung Englisch, wenn Absolventinnen oder Absolventen die Kernkurse besucht und das Assistenzpraktikum absolviert, das CAE aber erst nachträglich erworben haben.