Schulversuche

 

Der Hauptauftrag des Projekts besteht in der Durchführung von Schulversuchen. Der Erziehungsrat beschloss die Durchführung von Schulversuchen zum drei und vierjährigen Basisstufenmodell. Die Projektleitung beschreibt im Konzept „Schulversuche“ die Rahmenbedingungen zu den Schulversuchen. Da es sich um ein Entwicklungsprojekt handelt, wird in diesem Konzept nicht jedes Detail verbindlich geregelt. Das Konzept soll den Projektschulen genügend Freiraum für angepasste, individuelle Lösungen lassen, gleichzeitig regelt das Konzept aber die Rahmenbedingungen soweit, wie es für eine seriöse Evaluation der Schulversuche notwendig ist.