Hochschulrat der Pädagogischen Hochschule des Kantons St.Gallen

Der Hochschulrat ist das oberste Organ der Pädagogischen Hochschule. Er besteht aus neun Mitgliedern, welche vom Kantonsrat des Kantons St.Gallen gewählt werden. Präsident oder Präsidentin des Hochschulrates ist die Vorsteherin oder der Vorsteher des zuständigen Departementes. Das Gesetz über die Pädagogische Hochschule des Kantons St.Gallen vom 19. April 2006 regelt in Art. 13. und 14. die Zusammensetzung des Hochschulrates und dessen Aufgaben.
Ihm obliegen insbesondere:

  • Erlass von Statut, Studienordnung und Gebührentarif;
  • Vorbereitung des besonderen Leistungsauftrags;
  • Erstellung von Voranschlag, Rechnung und Geschäftsbericht;
  • Erteilung von Aufträgen für anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung;
  • Wahl der Rektorin oder des Rektors und von Prorektorinnen oder Prorektoren auf eine Amtsdauer von vier Jahren. Die Amtsdauer beginnt am 1. September nach Beginn der Amtsdauer des Rates der Hochschule;
  • Wahl der Verwaltungsdirektorin oder des Verwaltungsdirektors;
  • Wahl von hauptamtlichen Dozierenden und nebenamtlichen Dozierenden mit unbefristetem Lehrauftrag;
  • Verleihung des Professortitels;
  • Wahl von Rekurskommission und Disziplinarkommission.