Voraussetzungen

Für Berufsfachschullehrer/-in für berufskundliche Fächer

Fachliche Voraussetzungen

Grundsätzlich werden in dem Fachbereich, in dem unterrichtet wird, formale Abschlüsse einer höheren Fachprüfung, einer Höheren Fachschule oder Hochschule (Fachhochschule oder Universität) verlangt.

Bei Fehlen eines höheren Abschlusses können auch Berufsprüfungen oder gleichwertige Abschlüsse als Mindestvoraussetzung anerkannt werden. Über die Anerkennung entscheidet die Aufnahme­kommission.

Pädagogische Voraussetzungen

Vorbildung

  • Modul 1 und 2 EHB (alte Bezeichnung: DIK 1 und 2) oder Modul 1 SVEB und
    Modul 2/3 SVEB (alte Bezeichnung: Doppelmodul 2 SVEB)  oder

  • Eidg. dipl. Betriebsausbilder/in oder

  • Pädagogische Grundausbildung für Volksschullehrpersonen oder

  • Gleichwertiges «sur dossier»

Praxis
2 Jahre Ausbildungserfahrung auf der Zielstufe

Zu Studienbeginn müssen Sie eine aktuelle Ausbildungstätigkeit von mindestens 4 Wochenlektionen an einer Berufsfachschule vorweisen können (Empfehlung der Schule). Eine Lehrtätigkeit muss während des ganzen Studiums nachgewiesen werden können.

Für Dozent/-in an Höheren Fachschulen und der höheren Berufsbildung

Fachliche Voraussetzungen

Grundsätzlich werden in dem Fachbereich, in dem unterrichtet wird, formale Abschlüsse einer Höheren Fachschule oder Hochschule (Fachhochschule oder Universität) verlangt.

Pädagogische Voraussetzungen

Vorbildung

  • Erwachsenenbildner/-in EDK  oder
  • Ausbilder/-in mit FA  oder
  • Eidg. dipl. Betriebsausbilder/-in oder
  • Pädagogische Grundausbildung für Volksschullehrer oder
  • Doppelmodule 1-3 des SVEB- Baukastens oder
  • Gleichwertiges «sur dossier»

Praxis
2 Jahre Ausbildungserfahrung auf der Zielstufe

Zu Studienbeginn müssen Sie eine aktuelle Ausbildungstätigkeit von mindestens 4 Wochenlektionen an einer Höheren Fachschule vorweisen können (Empfehlung der Schule). Eine Lehrtätigkeit muss während des ganzen Studiums nachgewiesen werden können.

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