Voraussetzungen
Für Berufsfachschullehrer/-in für berufskundliche Fächer
Fachliche Voraussetzungen
Grundsätzlich werden in dem Fachbereich, in dem unterrichtet wird, formale Abschlüsse einer höheren Fachprüfung, einer Höheren Fachschule oder Hochschule (Fachhochschule oder Universität) verlangt.
Bei Fehlen eines höheren Abschlusses können auch Berufsprüfungen oder gleichwertige Abschlüsse als Mindestvoraussetzung anerkannt werden. Über die Anerkennung entscheidet die Aufnahmekommission.
Pädagogische Voraussetzungen
Vorbildung
Modul 1 und 2 EHB (alte Bezeichnung: DIK 1 und 2) oder Modul 1 SVEB und
Modul 2/3 SVEB (alte Bezeichnung: Doppelmodul 2 SVEB) oder Eidg. dipl. Betriebsausbilder/in oder Pädagogische Grundausbildung für Volksschullehrpersonen oder Gleichwertiges «sur dossier»
Praxis
2 Jahre Ausbildungserfahrung auf der Zielstufe
Zu Studienbeginn müssen Sie eine aktuelle Ausbildungstätigkeit von mindestens 4 Wochenlektionen an einer Berufsfachschule vorweisen können (Empfehlung der Schule). Eine Lehrtätigkeit muss während des ganzen Studiums nachgewiesen werden können.
Für Dozent/-in an Höheren Fachschulen und der höheren Berufsbildung
Fachliche Voraussetzungen
Grundsätzlich werden in dem Fachbereich, in dem unterrichtet wird, formale Abschlüsse einer Höheren Fachschule oder Hochschule (Fachhochschule oder Universität) verlangt.
Pädagogische Voraussetzungen
Vorbildung
- Erwachsenenbildner/-in EDK oder
- Ausbilder/-in mit FA oder
- Eidg. dipl. Betriebsausbilder/-in oder
- Pädagogische Grundausbildung für Volksschullehrer oder
- Doppelmodule 1-3 des SVEB- Baukastens oder
- Gleichwertiges «sur dossier»
Praxis
2 Jahre Ausbildungserfahrung auf der Zielstufe
Zu Studienbeginn müssen Sie eine aktuelle Ausbildungstätigkeit von mindestens 4 Wochenlektionen an einer Höheren Fachschule vorweisen können (Empfehlung der Schule). Eine Lehrtätigkeit muss während des ganzen Studiums nachgewiesen werden können.
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