Schweizerische und kantonale Ausgleichsmassnahmen

Ausgleichsmassnahmen für Berufsfachschullehrpersonen der Grundbildung, der erweiterten Grundbildung und der Berufsmaturität

Ausgleichsmassnahmen des SBFI

Das SBFI verfügt für einzelne Lehrpersonen Massnahmen, mit welchen diese ihre Kompetenzen zum Unterricht auf  der Zielstufe ausgleichen können. Aufgrund dieser Verfügung stellt die PHSG ein massgeschneidertes Programm zusammen, bzw. integriert diese Personen in bestehende Angebote der verschiedenen Diplomstudiengänge der Sek II-Berufsbildung.

Kantonale Gleichwertigkeit

Es besteht die Möglichkeit, die gewünschte Lehrbefähigung ohne entsprechendes Lehrdiplom zu erlangen:

  • Das Amt für Berufsbildung ABB kann beim Nachweisen der geforderten Qualifikationen eine kantonale Gleichwertigkeit feststellen.
  • Mit einer Nachqualifikation kann eine kantonale Gleichwertigkeit erlangt werden.

Ein entsprechendes Gesuch wird über die Schulleitung der Berufsfachschule beim ABB eingereicht. Alle Informationen zum Verfahren sowie die nötigen Formulare finden Sie auf der Website des Amtes für Berufsbildung St.Gallen ABB.

Nachqualifikation

Die nötige berufspädagogische Bildung zum Erlangen der Gleichwertigkeit kann an der PHSG absolviert werden.

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