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Covid-19: Lockerung der Massnahmen

Covid-19 – Informationen zum Hochschulbetrieb der PHSG

Die Pädagogische Hochschule St.Gallen informiert regelmässig über Veränderungen bei den behördlichen Vorschriften und weist dabei auch weiterhin auf die geltenden Schutz- und Präventionsmassnahmen hin. Mitarbeitende und Studierende werden direkt informiert.

Stand 16. Februar 2022

Der Bundesrat hat am 16. Februar 2022 zusätzliche und rasche Lockerungen der Pandemiemassnahmen beschlossen, welche unter anderem auch den Hochschulbetrieb an der PHSG zum Start des Frühlingssemesters 2022 betreffen.

Für die Ausbildung / Lehre und die Weiterbildungsangebote an der PHSG gelten per 17. Februar 2022 folgende Rahmenbedingungen:

  • Die Zertifikatspflicht und die Kapazitätsbeschränkungen wurden aufgehoben.
  • Die Maskenpflicht wird auf dem Campus der PHSG zur Sicherheit der Studierenden und Dozierenden vorerst aufrechterhalten.

Mediatheken

Der medienverbund.phsg berücksichtigt sämtliche Corona-Empfehlungen des Berufsverbandes Bibliosuisse  für einen sicheren Betrieb, welche mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) abgestimmt sind:

  • In der Mediathek / Bibliothek gilt eine Maskenpflicht, auch an den Lern- und Arbeitsplätzen.
  • Die Mitarbeitenden können zu ihrem eigenen Schutz für die Arbeit mit Rückgaben Handschuhe tragen.
  • Die Touchscreens der Selbstverbuchungs- und Recherchestationen werden regelmässig desinfiziert.
  • Für die Benutzenden steht Händedesinfektionsmittel zur Verfügung. Benutzende, welche im Freihandbestand stöbern wollen, werden angewiesen, sich vorher die Hände zu desinfizieren.
  • Die Räumlichkeiten werden regelmässig gut durchlüftet.

Schutzmassnahmen im Gebäude

  • Keinen Zutritt zum PHSG-Campus haben Personen, die Corona-Symptome wie Fieber, Husten oder Atembeschwerden aufweisen oder eine behördlich verordnete Isolation befolgen müssen.
  • In den Eingangsbereichen zu den Hochschulgebäuden und in den Toiletten wird:
    • auf die Schutz- und Präventionsmassnahmen gemäss BAG hingewiesen;
    • Desinfektionsmittel zur Handdesinfektion bereitgestellt.
  • Räume müssen regelmässig und häufig gelüftet werden.
  • Türen in Durchgangsbereichen werden, wenn immer möglich offengelassen, um die Zahl der Berührungspunkte zu minimieren.
  • Zur Entsorgung der Einweg-Gesichtsmasken stehen in allen Hochschulgebäuden verschliessbare Abfallbehälter bereit.
  • An Lehr-, Weiterbildungs- sowie übrigen Veranstaltungen und auf den Verkehrsflächen auf dem Campus gilt eine allgemeine Maskentragpflicht.

Individuelle Schutzmassnahmen

Im Zentrum der individuellen Schutzmassnahmen steht das eigenverantwortliche Handeln. Die PHSG zählt dabei darauf, dass alle Angehörigen der Hochschule ihr Verhalten zum Schutz der eigenen Gesundheit sowie zum Wohl der übrigen Angehörigen der Institution der besonderen Lage anpassen. Dazu zählen die folgenden Massnahmen:

  • Begrüssung: Auf «physische» Begrüssungsrituale wie Umarmung, Begrüssungsküsse oder Händeschütteln ist zu verzichten.
  • Handhygiene: Bei Ankunft im Hochschulgebäude sowie vor und nach der Nutzung von öffentlich zugänglichen und von mehreren Personen genutzten Gegenständen und Geräten wie Druckern, Computern, Getränkeautomaten oder Büchern etc. sollen die Hände gereinigt werden. Dazu stellt die PHSG Waschgelegenheiten mit Seife oder Handdesinfektionsmittel zur Verfügung.
  • Schutz der Schleimhäute: Berührungen der Augen, Nase oder Mund so gut wie möglich vermeiden.
  • Niesen: Ins Taschentuch oder in die Armbeuge niesen oder husten.
  • Entsorgung: Benutzte Papiertaschentücher und Einwegmasken müssen in den verschliessbaren Abfalleimern entsorgt werden.